Allgemeine Geschäftsbedingungen für Beratungsleistungen und IT-Dienstleistungen sowie Produkte der DATUREX GmbH
§ 1 Geltungsbereich
Für die von der DATUREX GmbH (im Folgenden „DATUREX“ genannt) angebotenen Beratungsleistungen und IT-Dienstleistungen sowie Produkte und für vorvertragliche Schuldverhältnisse gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), soweit nichts anderes vereinbart ist. Andere Vertragsbedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn die DATUREX ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
DATUREX richtet ihre Angebote nur an Unternehmen im Sinne des § 14 BGB bzw. juristische Personen, Gewerbetreibende sowie Selbständige bzw. Freiberufler (nachfolgend „Kunden“ genannt).
Diese AGB werden durch die jeweils gültigen Beschreibungen der DATUREX ergänzt, die jederzeit durch den Kunden auf den Webangeboten / Webseiten der DATUREX abrufbar sind und heruntergeladen, gespeichert und ausgedruckt werden können.
Finden Individualabreden (nur in Textform wirksam) zwischen dem Kunden und DATUREX statt, sind diese gegenüber diesen AGB vorrangig und ergänzen diese. Angebot, Auftragsunterlagen und Rechnung gelten als Individualabrede.
§ 2 Vertragsschluss
Angebote der DATUREX sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, das Angebot ist schriftlich als bindend bezeichnet. Eine rechtliche Bindung kommt nur durch ausdrückliche Erklärung in Schrift- oder Textform zustande. Im Zweifel ist das Angebot der DATUREX mit den kalkulierten Preisen und Leistungen für vier Wochen bindend.
Der Kunde erteilt auf Grundlage des unverbindlichen Angebots der DATUREX einen für ihn verbindlichen Auftrag über die von der DATUREX angebotene Leistung. Damit versichert er, Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Person, Gewerbetreibender oder Selbstständiger bzw. Freiberufler zu sein.
Alle mündlichen Vereinbarungen bedürfen einer Bestätigung in Schriftform durch die DATUREX. Auftragsbestätigungen werden grundsätzlich nicht ausgeschrieben. Wird ein Auftrag jedoch telefonisch, online oder mündlich erteilt, bedarf es eines Bestätigungsschreibens in Textform durch DATUREX.
Der Vertrag kommt konkludent mit Leistungserbringung durch DATUREX bzw. mit dem Zugang einer Auftragsbestätigung in Textform zustande.
Die DATUREX behält sich vor, Aufträge im eigenen Ermessen abzulehnen oder vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Kunden hieraus Schadensersatzansprüche entstehen, für den Fall, dass sich herausstellt, dass ein Verstoß gegen veränderte gesetzliche Bestimmungen durch Inhalt oder Form der geschuldeten Leistung vorliegt.
Zudem behält sich die DATUREX vor, bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Kunden vom Vertrag zurück zu treten.
§ 3 Vertragsgegenstand, Leistungsumfang, Leistungszeit und -ort
Vertragsgegenstand sind die Beratungsleistungen und IT-Dienstleistungen sowie Produkte der DATUREX, wie sie in den Auftragsunterlagen konkretisiert werden. Individualabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
Der Kunde gibt die Aufgabenstellung vor, auf Grundlage derer die Auftragserfüllung gemeinsam geplant wird.
Die DATUREX entscheidet allein, welche eigenen und freien Mitarbeiter oder Mitarbeiter anderer Unternehmen im Rahmen der Auftragsverarbeitung in welchem Umfang an dem Auftrag beteiligt werden und wann bzw. ob sie ggf. ausgetauscht werden. Die beteiligten Mitarbeiter sind allein den Weisungen der DATUREX unterworfen. Vorschläge und Aufgabenstellungen kann der Kunde demnach nur der DATUREX selbst unterbreiten.
Im Zweifel sind angegebene Termine geschätzte Zeiten. Vereinbarte Fristen verlängern sich bei Verzögerungen, die in den Verantwortungsbereich des Kunden fallen (Insbesondere Informationen und Mitwirkungshandlungen) oder Verzögerungen durch höhere Gewalt oder andere unverschuldete Umstände um einen angemessenen Zeitraum.
Vereinbaren die Vertragspartner nachträglich andere oder zusätzliche Leistungen, die sich auf vereinbarte Fristen auswirken, so verlängern sich diese Fristen um einen angemessenen Zeitraum. Die Preise richten sich nach der Preisliste der DATUREX zum Zeitpunkt der Änderung des Vertrages. Im Zweifel werden die Arbeiten bis zum Zustandekommen des abgeänderten Vertrages wie vorher vereinbart weitergeführt. Verzögerungen gehen zulasten des Kunden.
Mahnungen und Fristsetzungen des Kunden bedürfen der Schriftform.
Der Kunde hat vor Vertragsabschluss überprüft, dass die Spezifikation des Kaufgegenstandes seinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht. Beschreibungen, Darstellungen usw. sind Leistungsbeschreibungen, jedoch keine Garantien. Eine Garantie bedarf der schriftlichen Erklärung durch die DATUREX.
Leistungsort von Dienstleistungen ist der Ort, an dem die Dienstleistung zu erbringen ist. Im Übrigen ist für alle Leistungen aus und im Zusammenhang mit dem geschlossenen Vertrag der Sitz der DATUREX der Leistungsort.
§ 3a Besondere Bestimmungen für die VVT-/DSMS-Plattform und KI-gestützte Funktionen
(1) Gegenstand der Plattform. Soweit der Kunde die softwarebasierte Compliance-Plattform der DATUREX (nachfolgend „Plattform“) als Software-as-a-Service nutzt, stellt die DATUREX dem Kunden die Plattform für die Dauer des Vertrages über das Internet zur Nutzung bereit. Die Plattform unterstützt den Kunden bei der strukturierten Pflege und Dokumentation seines Datenschutz- und Informationssicherheits-Managements, insbesondere des Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten (Art. 30 DSGVO), technischer und organisatorischer Maßnahmen, von Auftragsverarbeitungsverhältnissen, Datenschutz-Folgenabschätzungen sowie weiterer regulatorischer Module. Die Plattform ist ein Hilfsmittel zur Eigendokumentation des Kunden; ein bestimmter Compliance-Erfolg ist nicht geschuldet (vgl. § 10).
(2) Keine Gewähr für Rechtskonformität; Verantwortlichkeit des Kunden. Die Bereitstellung und Nutzung der Plattform begründet keine Zusicherung oder Garantie, dass der Kunde dadurch die Anforderungen der DSGVO, des BDSG, der NIS-2-Richtlinie, des EU-KI-Verordnung, der ISO/IEC 27001 oder sonstiger Vorschriften erfüllt oder eine aufsichtsbehördliche Prüfung besteht. Der Kunde bleibt für seine Verarbeitungstätigkeiten datenschutzrechtlich Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO und allein verantwortlich für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und rechtliche Eignung der von ihm eingegebenen, geprüften und freigegebenen Inhalte. Inhalte, Kataloge, Vorlagen und Textbausteine der Plattform sind allgemeine fachliche Hilfestellungen und stellen keine Rechts-, Steuer- oder Unternehmensberatung im Einzelfall dar; eine verbindliche rechtliche Beurteilung des Einzelfalls bleibt einer qualifizierten rechtlichen Beratung vorbehalten.
(3) KI-gestützte Funktionen. Die Plattform kann Inhalte mithilfe künstlicher Intelligenz erzeugen, vorschlagen oder prüfen. Sämtliche KI-Ausgaben sind unverbindliche Entwürfe und Vorschläge, die der Kunde vor jeder Verwendung eigenverantwortlich auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Eignung zu prüfen und ausdrücklich freizugeben hat. KI-generierte Inhalte werden systemseitig zunächst als ungeprüft gekennzeichnet und werden erst durch die ausdrückliche menschliche Freigabe des Kunden zu von ihm verantworteten Inhalten. Die DATUREX übernimmt keine Gewähr dafür, dass KI-Ausgaben fehlerfrei, vollständig, aktuell oder rechtlich zutreffend sind; KI-Systeme können unzutreffende oder unvollständige Ergebnisse erzeugen. Eine Haftung der DATUREX für Inhalte, die der Kunde ohne hinreichende eigene Prüfung übernimmt oder verwendet, ist im Rahmen des § 10 ausgeschlossen.
(4) Verfügbarkeit, Wartung und Datensicherung. Eine ununterbrochene Verfügbarkeit der Plattform wird nicht geschuldet; die DATUREX bemüht sich um eine im Branchenvergleich übliche Verfügbarkeit. Wartungs-, Aktualisierungs- und Sicherheitsmaßnahmen können zu vorübergehenden Einschränkungen führen; planbare Arbeiten werden nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durchgeführt. Der Kunde ist gehalten, seine über die Plattform verarbeiteten Daten im Rahmen der bereitgestellten Export-Funktionen regelmäßig zu sichern.
(5) Datenverarbeitung, Hosting und KI-Betrieb. Verarbeitet die DATUREX im Rahmen des Plattformbetriebs personenbezogene Daten des Kunden weisungsgebunden, so handelt sie als Auftragsverarbeiterin; insoweit gilt ergänzend der Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO (§ 14). KI-Funktionen werden für Mandantendaten standardmäßig auf von der DATUREX kontrollierter, in der EU betriebener Infrastruktur ausgeführt; eine Übermittlung von Mandantendaten an externe oder außereuropäische Anbieter erfolgt nicht ohne gesonderte Vereinbarung bzw. ausdrückliche Freigabe des Kunden.
(6) Datenrückgabe und -löschung bei Vertragsende. Nach Beendigung des Vertrages stellt die DATUREX dem Kunden seine Daten für einen angemessenen Zeitraum zum Export bereit und löscht sie anschließend nach Maßgabe der gesetzlichen und vertraglichen Vorgaben, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
§ 4 Vertragsbindung und -beendigung
Verträge über die DATUREX Compliance-Plattform (Self-Service-Abonnements) laufen auf unbestimmte Zeit ohne Mindestlaufzeit und werden monatlich abgerechnet. Sie sind von beiden Vertragsparteien jederzeit ordentlich mit einer Frist von einem Monat zum Ende des jeweiligen Abrechnungsmonats kündbar; eine Bindungsfrist besteht nicht. Die Kündigung von Self-Service-Abonnements kann auch über das Kundenportal des Zahlungsdienstleisters erfolgen. Für individuell vereinbarte Beratungs- und Projektleistungen außerhalb des Self-Service-Abonnements können abweichende Laufzeiten ausdrücklich in Textform vereinbart werden; im Zweifel gilt auch hier die monatliche Kündbarkeit. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Jede Beendigung des weiteren Leistungsaustausches (zB bei Rücktritt, Minderung, Kündigung aus wichtigem Grund, Schadensersatz statt der Leistung) muss stets unter Benennung des Grundes und mit angemessener Fristsetzung zur Beseitigung (üblicherweise zumindest zwei Wochen) angedroht werden und kann nur binnen zwei Wochen nach Fristablauf erklärt werden. In den gesetzlich angeordneten Fällen kann die Fristsetzung entfallen. Wer die Störung ganz oder überwiegend zu vertreten hat, kann die Rückabwicklung nicht verlangen.
Alle Erklärungen in diesem Zusammenhang bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform.
§ 5 Abnahmen
Der Kunde hat innerhalb von 10 Werktagen das Ergebnis zu prüfen und eventuelle Mängel mitzuteilen oder die Abnahme zu erklären. Besteht der Auftrag aus mehreren unabhängig nutzbaren Einzelwerken, ist jedes Einzelwerk separat und zeitnah abzunehmen. Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Auftraggeber innerhalb dieser Frist weder Mängel rügt noch die Abnahme erklärt. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
Mängelrügen zu Lasten von Marktprodukten werden, soweit eine Behebung für die Leistungserbringung der DATUREX erforderlich ist, von der DATUREX an den Lieferanten zur Behebung gemeldet. Wird zur Realisierung eines Auftrages auf Marktprodukte als Basis oder Werkzeug zurückgegriffen, stellen Funktionseinschränkungen und Fehler durch diese Produkte keinen Grund für eine Abnahmeverweigerung dar.
Konzepte und Pflichtenhefte des Kunden bedürfen der schriftlichen Abnahme durch die DATUREX. Konzepte und Pflichtenhefte der DATUREX müssen vor einer Realisierung durch den Kunden abgenommen werden. Ein schriftlicher Auftrag aus dem Inhalt dieser Ausarbeitungen stellt eine mängel- und fehlerfreie Abnahme dar.
§ 6 (Mitwirkungs-) Pflichten des Kunden
Die Qualität der Leistung hängt maßgeblich von der Mitwirkung des Kunden ab. Der Kunde verpflichtet sich deshalb, die DATUREX bei der Leistungserbringung bestmöglich und rechtszeitig zu unterstützen.
Zu den Pflichten des Kunden zählen insbesondere (aber nicht abschließend): Vollständige und wahrheitsgemäße Angabe aller abgefragten Vertragsdaten und Mitteilung aller Änderungen wesentlicher Umstände, selbstständige Klärung von berufs-, wettbewerbs-, marken-, urheber-, persönlichkeits-, datenschutz- und namensrechtliche Fragen vor Erteilung des Auftrags, Sicherung und Vertraulichkeit überlassener Zugangsdaten sowie Zurverfügungstellung benötigter Hard- und Software sowie Arbeitsplätzen und -mitteln.
Erforderliche Entscheidungen sind mit dem von DATUREX benannten Ansprechpartner zu besprechen.
Der Kunde darf die von der DATUREX zur Verfügung gestellten Dienste und Systeme nur in Übereinstimmung mit den jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen, etwaigen behördlichen Anordnungen und den mit der DATUREX getroffenen vertraglichen Vereinbarungen nutzen.
Auf die Freistellungsverpflichtung bzw. die Haftung des Kunden im Fall einer Inanspruchnahme der DATUREX durch Dritte bei Verletzung der (Mitwirkungs-) Pflichten des Kunden für die DATUREX wird hingewiesen (§ 8).
§ 7 Rechteeinräumung
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die DATUREX die im Rahmen der Leistungserbringung entstandenen Ergebnisse oder Teile hiervon zu Referenzzwecken für Eigenwerbung nutzt.
Der Auftraggeber räumt DATUREX im für die Vertragserfüllung erforderlichen Umfang unwiderruflich das einfache, jedoch übertragbare, zeitlich, inhaltlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht hinsichtlich der zur Verfügung gestellten Inhalte sowie infolge der Erbringung der Leistung entstandenen Ergebnisse ein.
Die DATUREX ist ausschließliche Eigentümerin und Inhaberin der Dienstleistung, der Software, aller Grafiken, Logos, Marken und Namen, die von der DATUREX im Zusammenhang mit den Produkten verwendet werden. Außerdem wird die DATUREX mit der Leistungserbringung Inhaberin aller immaterielle Vermögensrechte an den Ergebnissen. Dies bleibt auch unverändert, wenn der Kunde Vorschläge zur Verbesserung macht. Sollte der Kunde Urheberrechte an dem Ergebnis haben, überträgt er diese umfänglich auf die DATUREX. Die DATUREX ist berechtigt, entsprechende Schutzrechte anzumelden.
§ 8 Nutzungsrechte des Kunden
Dem Kunden steht nach vollständiger Bezahlung an den Leistungsergebnissen das einfache, zeitlich auf die Dauer der Vertragslaufzeit begrenzte, inhaltlich für eigene Zwecke im projektierten Umfang beschränkte Nutzungsrecht zu, sofern nichts Abweichendes hiervon vereinbart ist.
Die DATUREX vergibt dem Kunden eine Nutzungslizenz. Diese gibt dem Kunden ein nicht ausschließliches, auf die Dauer der Geschäftsbeziehungen zeitlich sowie inhaltlich beschränktes, nicht übertragbares und widerrufliches Recht, die angebotenen Produkte unter den im Angebot oder Vertrag beschriebenen Bedingungen und Verwendungszwecken zu nutzen.
Eine anderweitige und / oder weitergehende Nutzung oder Verwertung ist ausgeschlossen.
§ 9 Haftung des Kunden
Der Kunde stellt die DATUREX und die Erfüllungsgehilfen der DATUREX von allen Ansprüchen Dritter frei (Freistellungsvereinbarung), die diese aufgrund der Verletzung einer der vorstehenden Pflichten des Kunden gegenüber der DATUREX oder Erfüllungsgehilfen der DATUREX geltend machen. Mit umfasst hiervon ist der Ersatz der hieraus resultierenden Schäden, einschließlich der Kosten für eine angemessene Rechtsverteidigung.
§ 10 Gewährleistung und Haftung von DATUREX
Die Software hat bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit und eignet sich für die vertraglich vorausgesetzte, bei fehlender Vereinbarung für die gewöhnliche Verwendung während der Vertragslaufzeit. Es besteht keine Garantie für die ununterbrochenen Verfügbarkeit und Qualität. Sie genügt dem Kriterium praktischer Tauglichkeit und hat die bei Software dieser Art übliche Qualität; sie ist jedoch nicht fehlerfrei. DATUREX versichert, die übernommenen Arbeiten mit größter Sorgfalt und nach besten Kräften auszuführen. Die Notwendigkeit von Pflegemaßnahmen ist der DATUREX unverzüglich mitzuteilen, welche dann innerhalb einer angemessenen Frist behoben werden.
DATUREX hat auf den Transport von Daten über das Internet hat keinen Einfluss und übernimmt daher auch keine Gewähr dafür, dass verschickte Nachrichten den Empfänger richtig erreichen.
Ein bestimmtes Leistungsergebnis oder ein bestimmter Erfolg sind grundsätzlich nicht geschuldet.
Bei Mängeln kann die DATUREX zunächst nacherfüllen. Dies kann auch durch Fernwartung geschehen. Der Kunde hat auf eigene Kosten für die erforderlichen technischen Voraussetzungen zu sorgen und der DATUREX nach entsprechender vorheriger Ankündigung elektronischen Zugang zur Software zu gewähren.
Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, soweit der Mangel auf fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, Missachtung von Hinweisen der DATUREX oder äußerer Einflüsse, die außerhalb der Verantwortung der DATUREX liegen, beruht und nach Übergabe an den Kunden aufgetreten ist. Gleiches gilt, wenn der Kunde eine Überprüfung möglicher Mängel verweigert oder nicht abgesprochene Änderungen vornimmt.
Unvorhergesehene Ereignisse, die nicht von der DATUREX zu vertreten sind, entbinden diese von der Leistungspflicht und Gewährleistung sowie der Haftung.
Die DATUREX haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung beruhen, sowie Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden. Für übrige Schäden, die nicht von den vorstehenden Ziffern erfasst werden, ist die Haftung von DATUREX, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Rahmen der gesetzlichen Zulässigkeit ausgeschlossen, soweit DATUREX nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Bei einfach fahrlässiger Verletzung einer Kardinalpflicht (Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet) haftet die DATUREX in Höhe des typischen und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schadens, maximal jedoch auf die Summe des jährlichen Auftragswertes.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten insbesondere auch für Schäden, die aus der Nutzung der Plattform sowie aus KI-gestützt erzeugten oder geprüften Inhalten resultieren. Die DATUREX haftet nicht für Schäden, die darauf beruhen, dass der Kunde unverbindliche Vorschläge oder KI-Ausgaben ohne die nach § 3a Abs. 3 gebotene eigene Prüfung und ausdrückliche Freigabe übernimmt oder verwendet, oder die auf der Unrichtigkeit, Unvollständigkeit oder Nichtaktualität der vom Kunden eingegebenen, geprüften oder freigegebenen Inhalte beruhen. Eine Haftung der DATUREX für das Bestehen einer aufsichtsbehördlichen Prüfung, die Vollständigkeit der Compliance-Dokumentation des Kunden oder die Erfüllung gesetzlicher Pflichten des Kunden ist – vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Haftung – ausgeschlossen.
Für Materialien, Inhalte und Leistungen des Kunden, die der Auftraggeber zur Vertragsdurchführung zur Verfügung stellt oder die er durch die Bestandteile von DATUREX veröffentlicht oder verbreitet, übernimmt DATUREX keine Haftung.
Soweit die Haftung der DATUREX beschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt dies auch für ihre Dienstleister, gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter oder sonstige Erfüllungsgehilfen.
Die Ansprüche des Kunden verjähren innerhalb eines Jahres ab gesetzlichem Verjährungsbeginn.
§ 11 Zahlung, Aufrechnung und Zurückbehaltung
Die vereinbarte Vergütung ist nach Ablieferung des Produktes oder der Leistung und Eingang der Rechnung beim Kunden ohne Abzug fällig und innerhalb von 14 Tagen zu zahlen. In zumutbarem Umfang können Teilleistungen in Rechnung gestellt werden. Abrechnungen erfolgen dann grundsätzlich monatlich. Ab 30 Tagen nach Fälligkeit kann die DATUREX Zinsen in Höhe des jeweils gültigen gesetzlichen Verzugszinssatzes berechnen. Für ergangene Mahnungen behält sich die DATUREX vor, Mahnkosten zu berechnen. Skonto wird nicht gewährt.
Mangels anderer Vereinbarung gilt die jeweilige Preis- und Konditionenliste der DATUREX. Änderungen sind vorbehalten. Alle Preise sind, außer im Falle einer Umsatzsteuerbefreiung, zuzüglich der jeweils gesetzlich geltenden Umsatzsteuer zu verstehen. Kostensteigerungen für Lizenzen und Wartungsleistungen gibt die DATUREX unverändert an den Kunden weiter.
Bei Abrechnungen nach Aufwand erfolgt diese unter Vorlage der bei DATUREX üblichen Tätigkeitsnachweise der Mitarbeiter.
Die DATUREX behält sich auch während der Laufzeit des Vertrages vor, bei objektiv begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Kunden die weitere Leistungserbringung vom Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
Der Besteller kann nur mit von der DATUREX anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
§ 12 Änderung des Vertrages oder der AGB
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis kann nur schriftlich aufgehoben werden. Zur Wahrung der Schriftform genügt auch eine Übermittlung in Textform, insbesondere mittels Telefax oder E-Mail.
Änderungen der AGB darf die DATUREX auch nach Vertragsschluss vornehmen, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses nicht berührt werden und dies zur Anpassung an solche unvorhersehbaren Entwicklungen erforderlich ist, die das Vertragsverhältnis nicht unwesentlich beeinträchtigt hätten. Gleiches gilt bei rechtlichen Lücken, die nach Vertragsschluss entstanden sind, soweit deren Schließung erforderlich ist.
Änderungen der AGB teilt die DATUREX dem Kunden rechtzeitig vor dem geplanten Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform mit. Der Kunde hat das Recht, der mitgeteilten Änderung zu widersprechen. Findet innerhalb einer angemessenen Frist kein Widerspruch statt, werden die Änderungen zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens Vertragsbestandteil. Im Rahmen der Mitteilung der Änderung wird der Kunde hierauf hingewiesen. Widerspricht der Kunde rechtzeitig, bleiben die ursprünglichen AGB Vertragsbestandteil. Der DATUREX steht dann ein Sonderkündigungsrecht innerhalb von 4 Wochen nach Widerspruch in Textform zu.
§ 13 Änderung der Beratungsleistungen und IT-Dienstleistungen sowie Produkte und des Preises
Die DATUREX ist insbesondere berechtigt, Preise in dem Maß zu erhöhen, in dem Preissteigerungen vorleistender Dritter erfolgen. Gleiches gilt bei Erhöhung der Umsatzsteuer oder zwingender gesetzlicher Abgaben.
Ebenso behält sich die DATUREX vor, Beratungsleistungen und IT-Dienstleistungen sowie Produkte zu ändern.
Die Änderungen werden dem Kunden rechtzeitig vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb von 4 Wochen in Textform, werden die Änderungen Vertragsbestandteil. Im Rahmen der Mitteilung der Änderung wird der Kunde hierauf hingewiesen. Widerspricht der Kunde rechtzeitig, hat die DATUREX das Recht, das Vertragsverhältnis innerhalb von 4 Wochen durch eine Kündigung mit einer Frist von einem Monat zu beenden.
§ 14 Vertraulichkeit und Datenschutz
Die Vertragspartner verpflichten sich, alle ihnen vor oder bei der Vertragsdurchführung von dem jeweils anderen Vertragspartner zugehenden oder bekannt werdenden Gegenstände (zB Software, Unterlagen, Informationen), die rechtlich geschützt sind oder Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse enthalten oder als vertraulich bezeichnet sind, auch über das Vertragsende hinaus vertraulich zu behandeln, es sei denn, sie sind ohne Verstoß gegen die Geheimhaltungspflicht öffentlich bekannt. Die Vertragspartner verwahren und sichern diese Gegenstände so, dass ein Zugang durch Dritte ausgeschlossen ist.
Der Kunde macht die Vertragsgegenstände nur den Mitarbeitern und sonstigen Dritten zugänglich, die den Zugang zur Ausübung ihrer Dienstaufgaben benötigen. Er belehrt diese Personen über die Geheimhaltungsbedürftigkeit der Gegenstände.
Die DATUREX verarbeitet die zur Geschäftsabwicklung erforderlichen Daten des Kunden unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften. Die DATUREX darf den Kunden nach erfolgreichem Abschluss der Leistungen als Referenzkunden benennen.
Im Falle der Erforderlichkeit besteht Einigkeit darüber, einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung entsprechend Art. 28 DSGVO bzw. einen Vertrag zur gemeinsamen Verantwortlichkeit entsprechend Art. 26 DSGVO zu schließen.
Verarbeitet die DATUREX im Rahmen des Plattformbetriebs (§ 3a) personenbezogene Daten des Kunden weisungsgebunden in dessen Auftrag, schließen die Vertragspartner hierüber einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO; dieser ist Bestandteil des Vertrages und der Aufnahme des Plattformbetriebs vorgelagert. Der Kunde bleibt insoweit Verantwortlicher; die DATUREX verarbeitet die Daten nur nach dokumentierter Weisung des Kunden und im Rahmen der vereinbarten technischen und organisatorischen Maßnahmen.
§ 15 Sonstiges
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz der DATUREX.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts.
§ 16 Anschrift
DATUREX GmbH
Hermann-Reichelt-Straße 3A
01109 Dresden
Tel.: +49 35179593513
mit Sitz in Dresden
Amtsgericht Dresden HRB 36495
USt.-ID-Nr: DE325253451
Stand: Juni 2026