TÜV-GEPRÜFT · BSI-ZERTIFIZIERT · IHK-ANERKANNT

Ihr externer Datenschutzbeauftragter — rechtssicher, sofort einsatzbereit

Ihr komplettes Datenschutz-Managementsystem (DSMS) online — nicht nur das Verarbeitungsverzeichnis (VVT): Sicherheitsmaßnahmen (TOM), Dienstleister-Verträge (AVV), Risiko-Folgenabschätzungen (DSFA), Einwilligungen, Aufbewahrungsfristen, Schulungen und Datenpannen in einem System. KI-gestützt erstellt, von DATUREX-Experten geprüft, für KMU ab 149 €/Monat.

Keine Bindungsfrist · Kündigung monatlich · Setup in 24 Stunden

Zertifizierungen & Qualifikationen

TÜV-geprüftBSI-zertifiziertIHK-anerkanntHaftpflichtversichertDSGVO Art. 37 konform

Warum jetzt handeln?

DSGVO-Compliance ist keine Kür — sie ist gesetzliche Pflicht. Wer jetzt handelt, schützt sein Unternehmen vor Bußgeldern, Haftungsrisiken und Reputationsschäden.

Ihre Pflicht

Art. 30 DSGVO verpflichtet nahezu alle Unternehmen zur Führung eines Verarbeitungsverzeichnisses (VVT). Die Ausnahme für Betriebe mit unter 250 Mitarbeitern (Art. 30 Abs. 5 DSGVO) gilt nur, wenn gleichzeitig keine nicht-gelegentliche Verarbeitung, kein Risiko für Betroffene und keine besonderen Datenkategorien vorliegen — Bedingungen, die laut DSK für die meisten KMU nicht erfüllt sind.

Art. 5 Abs. 2 DSGVO (Rechenschaftspflicht) verlangt, dass Sie die Einhaltung aller Datenschutzgrundsätze gegenüber Aufsichtsbehörden jederzeit nachweisen können. Das VVT ist der zentrale Nachweis.

Das Risiko

Bei fehlendem oder unvollständigem VVT drohen Bußgelder von bis zu 10 Mio. Euro bzw. 2 % des weltweiten Jahresumsatzes (Art. 83 Abs. 4 DSGVO). Bei Verstößen gegen Verarbeitungsgrundsätze oder Betroffenenrechte kann der Rahmen nach Art. 83 Abs. 5 DSGVO greifen (bis zu 20 Mio. Euro bzw. 4 %) — beide Tiers können gleichzeitig angewendet werden.

Betroffene Personen können zudem zivilrechtlich Schadensersatz geltend machen — auch für immaterielle Schäden (Art. 82 DSGVO). Seit dem BGH-Urteil vom 27. März 2025 können auch Mitbewerber und Verbände Datenschutzverstöße wettbewerbsrechtlich abmahnen (§ 3a UWG). Die Aufsichtsbehörde kann die Vorlage des VVT jederzeit verlangen (Art. 30 Abs. 4 DSGVO).

Die Lösung

DATUREX erstellt Ihr prüfungssicheres VVT und vollständiges DSMS in Minuten statt Tagen — KI-gestützt auf Basis kuratierter Compliance-Kataloge, von zertifizierten Experten geprüft. Strukturierte Exporte für Aufsichtsbehörden und Audits inklusive.

Jetzt startenBeratung anfragen

Ihr komplettes DSMS — mehr als nur ein VVT

Sie erhalten kein isoliertes Verzeichnis, sondern ein vollständiges Datenschutz-Managementsystem (DSMS): Alle Module greifen ineinander und decken jede Pflicht nach DSGVO und BDSG ab — vollständig, dokumentiert und auditfest.

Verarbeitungsverzeichnis (VVT)

Vollständige Erfassung und Pflege Ihres VVT gemäß Art. 30 DSGVO — digital, durchsuchbar, immer aktuell.

Technische & organisatorische Maßnahmen (TOM)

Dokumentation Ihrer Schutzmaßnahmen nach Art. 32 DSGVO — verknüpft mit jedem Verfahren.

Auftragsverarbeitung & Subprozessoren (AVV)

Verwaltung aller AVVs nach Art. 28 DSGVO inkl. Dienstleister- und Subprozessor-Übersicht.

Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA)

Risikoanalyse und DSFA nach Art. 35 DSGVO bei risikobehafteten Verarbeitungen.

Einwilligungen & Betroffenenrechte

Einwilligungsverwaltung und fristgerechte Bearbeitung von Auskunfts-, Lösch- und Widerspruchsanfragen.

Informationspflichten (Art. 13/14)

Vorlagen und Pflege Ihrer Datenschutzinformationen für Betroffene — immer aktuell und nachweisbar.

Aufbewahrung & Löschkonzept

Aufbewahrungsfristen und Löschregeln pro Verfahren — Grundlage eines prüfungssicheren Löschkonzepts.

Schulung & Sensibilisierung

Regelmäßige Mitarbeiterschulungen und Awareness-Maßnahmen mit Nachweisführung — live oder als E-Learning.

Datenpannen & Meldepflichten

Erfassung von Datenschutzvorfällen, Meldung nach Art. 33/34 DSGVO und interne Dokumentation.

DSB-Bestellung, Berichte & Audits

Bestellung des externen DSB, Tätigkeitsberichte und auditfeste Nachweise Ihrer Rechenschaftspflicht (Art. 5 Abs. 2).

DSGVO-Status Ihrer Website prüfen

In 30 Sekunden erkennen wir fehlende Datenschutzelemente auf Ihrer Website — Impressum, Datenschutzerklärung, Cookie-Banner und externe Dienste. Kein Account erforderlich.

Schnellcheck starten

Ein einmaliger Check reicht nicht — Datenschutz ist laufend

Datenschutz ist kein Projekt mit Enddatum, sondern ein Dauerzustand. Websites, Shopsysteme und Tools verändern sich permanent — und mit ihnen die Verarbeitungen, die Sie dokumentieren und absichern müssen. Erst regelmäßige Prüfung und Berichte machen Ihr Datenschutzniveau nachweisbar, prüfbar und souverän.

Software ändert sich — Ihre Pflichten bleiben

Jedes Update von CMS und Shopsystemen wie WordPress, Shopware, Shopify oder TYPO3 sowie jedes Plugin bringt neue Funktionen und neue Datenflüsse mit. Eingebundene Dienste wie Google Fonts, Analytics, Schriftarten oder Tracking-Pixel kommen oft unbemerkt per Update hinzu. Ein Datenschutz-Check von vor sechs Monaten bildet Ihre heutige Realität nicht mehr ab.

Nachweisbarkeit (Art. 5 Abs. 2 DSGVO)

Die Rechenschaftspflicht verlangt nicht nur Compliance, sondern den jederzeitigen Nachweis. Nur fortlaufend dokumentierte Prüfungen und datierte Berichte belegen lückenlos, dass Ihr Datenschutzniveau auch bei laufenden Änderungen gehalten wurde — genau das, was eine Aufsichtsbehörde sehen will.

Prüfbarkeit & Audit-Tauglichkeit

Verfahren, Maßnahmen und Befunde an einem Ort, versioniert und exportierbar: Bei einer Prüfung oder einem Vorfall liefern Sie in Minuten eine vollständige, behördentaugliche Audit-Mappe statt tagelang Belege zusammenzusuchen.

Einheitliches, professionelles Vorgehen

Statt Insel-Lösungen in Tabellen und E-Mail-Postfächern führt Ihr DSMS jeden Mandanten, jedes Verfahren und jede Frist nach demselben strukturierten Standard. Das senkt den Pflegeaufwand, macht Übergaben unkritisch und wirkt nach außen erkennbar souverän.

In 5 Schritten zur DSGVO-Compliance

1
Eckdaten eingeben
Branche, Unternehmensgröße und Website — mehr braucht der Einstieg nicht.
2
Automatische VVT-Erstellung
Die Plattform legt branchentypische Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO strukturiert an.
3
KI-Jumpstart-Analyse
EU-gehostete KI analysiert Ihre Website und schlägt passende Verfahren und Dienste vor.
4
Prüfung & Freigabe
Sie prüfen die Entwürfe und geben frei — auf Wunsch begleitet durch DATUREX-Experten.
5
Exportieren & Einreichen
Prüfungssichere Word-, PDF- und JSON-Exporte für Aufsichtsbehörden und Audits.

Rechtliche Grundlagen & methodisches Vorgehen

DATUREX baut auf den verbindlichen deutschen Methoden zur DSGVO-Umsetzung — nachvollziehbar für Aufsichtsbehörden und auditfest. Keine proprietären Interpretationen, sondern anerkannte Prüfmaßstäbe.

SDM v3BSI IT-GrundschutzISO 27001 crossreferenziertDSGVO Art. 30 / 5(2) / 35 / 83BDSG

Standard-Datenschutzmodell (SDM v3)

DATUREX orientiert sich am SDM v3 der deutschen Datenschutzbehörden (DSK) — der verbindlichen Methodik zur Umsetzung technischer und organisatorischer Maßnahmen (TOM). Die sieben Gewährleistungsziele des SDM sind die Prüfmaßstäbe für Ihre Compliance: Datenminimierung, Verfügbarkeit, Integrität, Vertraulichkeit, Nichtverkettung, Transparenz und Intervenierbarkeit.

DSGVO-Rechtsgrundlagen

Die Plattform deckt alle zentralen Pflichten ab: Art. 30 DSGVO (Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten), Art. 5 Abs. 2 DSGVO (Rechenschaftspflicht), Art. 35 DSGVO (Datenschutz-Folgenabschätzung) und Art. 83 DSGVO (Bußgeldrahmen — beide Tiers). Ergänzt durch die nationalen Anforderungen des BDSG.

BSI IT-Grundschutz / ISMS-Light

Das ISMS-Modul der Plattform orientiert sich am BSI IT-Grundschutz-Kompendium — dem deutschen Praxisleitfaden für Informationssicherheits-Managementsysteme. Die Dokumentation ist mit ISO 27001:2022 crossreferenziert, sodass sie direkt für Audits und Zertifizierungsverfahren verwertbar ist.

Aufsichtsbehörden-Tauglichkeit

Alle Exporte (Word, PDF, JSON) erfüllen die Vorlagepflicht nach Art. 30 Abs. 4 DSGVO. Das lückenlose Audit-Log sichert die Nachweispflicht nach Art. 5 Abs. 2 DSGVO. Mandantendaten bleiben ausschließlich auf EU-Infrastruktur — kein Drittstaatentransfer.

Einfache, transparente Preise

DATUREX PROFESSIONAL
149zzgl. MwSt. / Monat
  • Vollständiges Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (VVT)
  • KI-gestützte Verfahrenserstellung
  • Datenpannen-Management
  • Technische + organisatorische Maßnahmen (TOM)
  • Dokumentenexport (PDF/DOCX)
  • Unbegrenzte Benutzer
  • Externer DSB auf Abruf
Jetzt starten

Monatlich kündbar. Keine Einrichtungsgebühren.

Von DATUREX einrichten lassen

Sie möchten nicht selbst einrichten? Unsere Datenschutz-Experten übernehmen die komplette Einrichtung für Sie — Erstberatung inklusive. Unverbindlich anfragen:

Fachliche Kompetenz & Methodik-Transparenz

Externe DSBs nach Art. 37 DSGVO

DATUREX berät als externer Datenschutzbeauftragter nach Art. 37 DSGVO / § 38 BDSG. Die Plattform wurde auf Basis des SDM v3-Prüfrahmens entwickelt — derselben Methodik, die deutsche Datenschutzbehörden bei Prüfungen anwenden.

Kuratiertes Compliance-Wissen

Verfahrenskataloge, TOM-Vorlagen und alle Dokumenttypen basieren auf geprüften Fachquellen und werden regelmäßig aktualisiert. KI-Generierung ergänzt dieses Wissen — sie ersetzt es nicht.

Mandantendaten bleiben in der EU

Hosting ausschließlich auf EU-Infrastruktur (Hetzner, Deutschland). KI-Modelle laufen auf einer lokalen, EU-gehosteten Instanz — kein Daten-Transfer in Drittstaaten. Datenschutz ist nicht nur unser Produkt, sondern unsere eigene Arbeitsgrundlage.

Häufige Fragen

Was ist ein Verarbeitungsverzeichnis (VVT)?

Das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO dokumentiert, welche personenbezogenen Daten Ihr Unternehmen zu welchem Zweck verarbeitet, auf welcher Rechtsgrundlage und mit welchen Schutzmaßnahmen. Es ist für die meisten Unternehmen verpflichtend und muss der Aufsichtsbehörde auf Anfrage vorgelegt werden können.

Wer braucht einen Datenschutzbeauftragten?

Nach DSGVO Art. 37 und § 38 BDSG benötigen Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten, wenn mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten befasst sind — oder wenn besonders risikoreiche Verarbeitungen wie umfangreiche Gesundheitsdaten stattfinden.

Wie lange dauert die Einrichtung?

Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden Zugang zur Plattform. Die automatische VVT-Erstellung dauert Minuten; die begleitete Erstberatung durch DATUREX findet in der Regel innerhalb einer Woche statt.

Ist die Plattform DSGVO-konform?

Ja. Die Plattform wird in der EU auf eigener Infrastruktur betrieben, mit Mandanten-Isolation auf Datenbankebene, Verschlüsselung und Audit-Logging. KI-Funktionen laufen standardmäßig auf EU-gehosteten Modellen — Mandantendaten verlassen die EU nicht.

Was kostet der externe DSB?

DATUREX Professional kostet 149 € pro Monat zzgl. MwSt. — als Flatrate inklusive VVT, DSMS-Plattform, Schulungen, Datenpannen-Support und persönlicher Beratung. Monatlich kündbar, keine Einrichtungsgebühren.

Kann ich ohne PayPal-Zahlung starten?

Ja. Neben dem Self-Service-Abo per PayPal richtet DATUREX Mandanten auch manuell ein — mit klassischer Rechnungsstellung. Nutzen Sie dafür das Kontaktformular „Von DATUREX einrichten lassen".

Wie schützen Sie meine Mandantendaten?

Hosting ausschließlich in der EU (Hetzner, Deutschland), Tenant-Isolation per Postgres Row-Level-Security, verschlüsselte Backups und ein lückenloses Audit-Log. Datenschutz ist nicht nur unser Produkt, sondern unsere eigene Arbeitsgrundlage.

Bin ich als kleines Unternehmen VVT-pflichtig?

Fast immer: ja. Art. 30 Abs. 1 DSGVO verpflichtet grundsätzlich jede verantwortliche Stelle zur Führung eines Verarbeitungsverzeichnisses. Zwar sieht Art. 30 Abs. 5 DSGVO eine Ausnahme für Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern vor — diese greift jedoch nur, wenn gleichzeitig keine nicht-gelegentliche Verarbeitung stattfindet, kein Risiko für die Rechte Betroffener besteht und keine besonderen Datenkategorien (z. B. Gesundheitsdaten) verarbeitet werden. Die Datenschutzkonferenz (DSK) stellt ausdrücklich fest, dass diese Ausnahme in der Praxis selten greift — ein Unternehmen mit 10 Beschäftigten, das einen Newsletter versendet oder Kundendaten speichert, unterliegt bereits der VVT-Pflicht.

Was droht bei fehlendem oder unvollständigem VVT?

Bei fehlendem oder unvollständigem Verarbeitungsverzeichnis drohen Bußgelder von bis zu 10 Mio. Euro bzw. 2 % des weltweiten Jahresumsatzes — je nachdem, welcher Betrag höher ist (Art. 83 Abs. 4 DSGVO). Bei schwerwiegenderen Verstößen gegen Verarbeitungsgrundsätze oder Betroffenenrechte kann der höhere Rahmen nach Art. 83 Abs. 5 DSGVO greifen (bis zu 20 Mio. Euro bzw. 4 %). Zusätzlich kann die Aufsichtsbehörde die Vorlage des VVT jederzeit verlangen (Art. 30 Abs. 4 DSGVO).

Was bedeutet die Rechenschaftspflicht (Art. 5 Abs. 2 DSGVO)?

Art. 5 Abs. 2 DSGVO verpflichtet Ihr Unternehmen nicht nur zur Einhaltung der Datenschutzgrundsätze, sondern auch dazu, diese Einhaltung jederzeit gegenüber Aufsichtsbehörden nachweisen zu können. Das VVT ist das zentrale Nachweisdokument dieser Rechenschaftspflicht — es belegt, welche Verarbeitungen stattfinden, auf welcher Rechtsgrundlage und mit welchen Schutzmaßnahmen.

Brauche ich einen Datenschutzbeauftragten (DSB)?

Nach Art. 37 DSGVO ist ein DSB in bestimmten Fällen EU-weit verpflichtend — insbesondere bei umfangreicher Verarbeitung besonderer Datenkategorien oder bei systematischer Beobachtung betroffener Personen. Nach aktueller Rechtslage ergänzt § 38 BDSG dies für Deutschland: Unternehmen, bei denen in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit automatisierter Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind, müssen einen DSB benennen. Die Pflicht gilt auch bei DSFA-pflichtigen Verarbeitungen oder bei geschäftsmäßiger Weitergabe personenbezogener Daten.

Können Mitbewerber mich wegen Datenschutzmängeln abmahnen?

Seit dem BGH-Urteil vom 27. März 2025 können Mitbewerber und Verbraucherschutzverbände Datenschutzverstöße wettbewerbsrechtlich verfolgen — Datenschutzverstöße gelten seither als Marktverhaltensregeln im Sinne von § 3a UWG. Eine fehlende oder fehlerhafte Datenschutzerklärung kann daher zu kostenpflichtigen Unterlassungsverfahren führen. Ob ein konkreter Verstoß abgemahnt wird, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab — insbesondere von der Marktrelevanz des Verstoßes.

Ist dieser Inhalt Rechtsberatung?

Nein. Die Inhalte dieser Seite sind allgemeine Informationen zu gesetzlichen Anforderungen und stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Für eine auf Ihre Situation zugeschnittene rechtliche Beratung wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder einen qualifizierten Datenschutzbeauftragten.

Die Inhalte dieser Seite sind allgemeine Informationen und stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Für rechtliche Beratung wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder Ihren Datenschutzbeauftragten.

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In 5 Minuten angemeldet, in 24 Stunden einsatzbereit — selbst oder mit DATUREX.